In Hessen gilt ab Montag (27.04.) die Maskenpflicht in den Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäften sowie dem Personennahverkehr. Ausgenommen von der Mundschutz-Pflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können.
Ab sofort sind die Stoffmasken wieder im Kontenpunkt in der Karlstraße verfügbar. Die Öffnungszeiten: montags bis freitags, 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr. Telefonisch ist das DRK-Team zu dieser Zeit erreichbar unter 0661/90291-61.